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MAN: US-Gericht bestätigt DaimlerChrysler-Haftung im Fall ERF


18.12.2006
aktiencheck.de

München (aktiencheck.de AG) - Der Fahrzeug- und Maschinenbaukonzern MAN AG (ISIN DE0005937007 / WKN 593700) gab am Montag bekannt, dass er mit seinen Schadenersatzforderungen im Fall ERF einen weiteren juristischen Erfolg erzielt hat.

Demnach hat eine Jury des Bezirksgerichts Multnomah County im US-Bundesstaat Oregon einer Klage von MAN auf Durchgriffshaftung gegen u.a. DaimlerChrysler North American Holding Corp. und Freightliner LLC in vollem Umfang entsprochen. Damit müssen diese Gesellschaften, die zum Automobilkonzern DaimlerChrysler AG (ISIN DE0007100000 / WKN 710000) gehören, für alle Forderungen von MAN gegen die Freightliner Ltd., der Nachfolgegesellschaft der kanadischen Western Star Ltd., aufkommen.

Bereits im Dezember 2005 hatte der High Court in London festgestellt, dass MAN beim ERF-Erwerb von Western Star getäuscht worden war und die nun beklagte Freightliner Ltd. zur Zahlung eines Schadenersatzes von mindestens 250 Mio. Britische Pfund an MAN verurteilt. Zudem hat jetzt das US-Gericht einen Strafschadenersatz in Höhe von 350 Mio. Dollar festgesetzt.

Die Aktie von MAN gewinnt derzeit 0,83 Prozent auf 70,77 Euro. (18.12.2006/ac/n/d)


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